Die im Folgenden genannten Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages:
- Der Mieter übernimmt die alleinige Verantwortung für den gemieteten Gegenstand.
- Der gemietete Gegenstand ist nicht durch eine rechtliche Vereinbarung versichert. Bei einer Erhöhung des Mietpreises um 10 % sinkt der Eigenanteil des Mieters bei Diebstahl und Materialbruch auf 75 %.
- Besteht keine Versicherung und wird der gemietete Gegenstand komplett beschädigt oder gestohlen, so trägt der Mieter die Kosten nach dem üblichen Marktwert.
- Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, diesen bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.
- Besteht eine Versicherung und wird der gemietete Gegenstand gestohlen oder geht verloren, zahlt der Mieter einen Selbstbehalt von 25 % des Marktwerts des verlorenen Objekts.
- Bei unzureichender Behandlung bzw. bei Beschädigung der Mietsache durch Vandalismus übernimmt der Mieter auch bei bestehender Versicherung die Kosten für die Reparatur entsprechend der gültigen Preisliste.
- Es ist möglich, jederzeit während der Laufzeit des Mietvertrages das gemietete Objekt gegen ein anderes auszutauschen. Der Preis für einen Gegenstand einer höheren Kategorie ist demnach zu entrichten, wohingegen bereits gezahlte Kosten beim Wechsel in eine niedrigere Kategorie nicht zurückerstattet werden.
- Für Montage, Reparatur und Anpassung der Sicherheitsbindung sowie für die Anmietung von Alpinskiern muss ein Mietvertrag unterzeichnet werden, der ausdrücklich die Anpassung der Bindung entsprechend der vom Mieter angegebenen Daten und entsprechend den vom Hersteller der Bindung gestellten Normen beschreibt.
- Werden die gemieteten Gegenstände am Tag der Abgabe nach 9 Uhr zurückgegeben, so ist der Mietpreis für diesen Tag zu entrichten.
- Werden die gemieteten Objekte nicht wie vereinbart zurückgegeben, so wird der Mieter automatisch am siebten Tag nach dem vereinbarten Rückgabedatum bei der Polizei wegen Diebstahls angezeigt.
- Die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ist jederzeit durch die Rückgabe der gemieteten Gegenstände ohne Erstattung bereits gezahlter Beträge möglich.
- Rückerstattungen erfolgen nur bei Erkrankungen bzw. Unfällen nach Vorlage eines ärztlichen Attests.
- Dieser Mietvertrag wird erst nach Bezahlung mit Kreditkarte oder nach Hinterlegung des Werts des Mietgegenstandes bzw. nach Vorlage eines Ausweisdokuments gültig.
- Hiermit teilen wir unseren Mietern/Kunden mit, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vermieter und Urheber dieser Vereinbarung in elektronischer oder manueller Weise erfolgt. Diese dient ausschließlich der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben, um den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der zuständigen Behörden zur Kundenkontenführung zu genügen.
- Mit der Unterzeichnung dieser allgemeinen Vermietungsbedingungen erklärt der Kunden ausdrücklich, über die oben genannten Informationen aufgeklärt zu sein und erklärt seine Zustimmung gemäß Art. 23 und Art. 24 des Datenschutzgesetzes hinsichtlich der Verarbeitung, Übermittlung und Verbreitung personenbezogener Daten des genannten Vertragspartners oder Verantwortlichen.
- Die Gesamtsumme wird zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages zur Zahlung fällig. Die Serviceleistung ist nicht übertragbar.
Wir bitten den Kunden, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln, danken ihm für sein Vertrauen und wünschen viel Vergnügen.